Lehrgänge und Seminare im Bezirk Ravensburg
Im DLRG Bezirk Ravensburg werden jedes Jahr zahlreiche Lehrgänge und Ausbildungen durchgeführt.
Für alle Bereiche haben wir qualifizierte Ausbilder, welche ihr Wissen an unsere Teilnehmer vermitteln.
Für die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung sind die jeweiligen Ortsgruppen verantwortlich. Informiere dich hier am besten direkt bei Deiner örtlichen DLRG-Ortsgruppe, wenn Du Interesse an Anfänger-/Schwimmausbildung oder Rettungsschwimmkursen hast.
Untenstehend siehst Du unser aktuelles Lehrgangsprogramm. Wir freuen uns auf Deine Anmeldung!
Lehrgangsprogramm
Helfergrundausbildung (811) und Prüfung zum Fachhelfer W-RD BW (812) (Nr.: 2025-0168)
- Status
- zahlreiche freie Plätze vorhanden
- Zielgruppe
- angehende Fachhelfer Wasser-Rettungsdienst
- Bestandskräfte, welche die Helfergrundausbildung (811) erlangen wollen
-
Voraussetzungen
(einzureichen bis 02.11.2025) -
- Mindestalter 16 Jahre zum Ende der Veranstaltung
- Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
- Sanitätsausbildung B (332), nicht älter als 2 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
- Basisausbildung Einsatzdienste (401) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
- Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
- Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
- Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403) vorhanden zu Beginn der Veranstaltung
- Ausbildungen
-
Im Rahmen des Seminars können folgende Ausbildungen gemäß Prüfungsordnung der DLRG
erworben
werden:
- Helfergrundausbildung
- Landesspezifische Ausbildung
- Inhalt
Die Ausbildung erfolgt nach dem gültigen Ausbildungsrahmenplan bzw. der Ausbildungsvorschrift zum Aufbaumodul 811 „Grundlagen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Gefahrenabwehr“.
Sie ergänzt die bisherigen Module und dient dem Abschluss der Ausbildung zum Fachhelfer W-RD BW (812) um die Punkte:- Unfallverhütungsvorschriften, Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene und Impfschutz
- Grundlagen Technik und Sicherheit
- Hochwassereinsatz
- Grundlagen der Öffentlichen Gefahrenabwehr in Baden-Württemberg
- Einsatzoptionen und Gefahrenlagen
- Fahrzeug- und Gerätekunde
Teilnehmende "Bestands-Einsatzkräfte" können die Helfergrundausbildung (811) erlangen, welche beispielsweise Voraussetzung für Trupp- oder Gruppenführerlehrgang ist.
- Ziele
Abschluss der Helfergrundausbildung 811 und 812BW
- Veranstalter
- Bezirk Ravensburg
- Verwalter
- Fabian Wünsch (Kontakt)
- Veranstaltungsort
- DLRG Wache Ravensburg, Henri-Dunant-Str. 27, 88213 Ravensburg
- Termine
-
2 Termine insgesamt
02.11.25 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr - DLRG Wache Ravensburg
08.11.25 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr - DLRG Wache Ravensburg
Adresse(n):
DLRG Wache Ravensburg : 88213 Ravensburg, Henri-Dunant-Str. 27
- Meldeschluss
- 30.10.2025 23:59
- Teilnehmerzahl
-
Minimal: 6
Maximal: 16 - Teilnehmerkreis
- Es sind nur Mitglieder bestimmter DLRG-Gliederungen der
Ebene Ortsgruppe zugelassen
- Bezirk Ravensburg
- Gebühren
- kostenlos
- Mitzubringen sind
- Dienstbuch
- Schreibzeug
- Verpflegung
- Verpflegung wird nicht angeboten
- Unterbringung
- Unterbringung wird nicht angeboten
- Sonstiges
Die Theorie inkl. Theorieprüfung findet am 2. November statt.
Die praktische Prüfung findet im Rahmen der Bezirksübung am 8. November statt.
(Wer an diesem Tag keine Zeit hat, kann die praktische Prüfung nach Absprache auch noch Anfang 2026 ablegen - einen Alternativtermin für die theoretischen Inhalte wird es nicht geben.)Inhalte der Theorieprüfung sind die Module 401, 402, 403 sowie die Theorieinhalte dieses Lehrgangs. Ohne vorheriges Lernen ist das Bestehen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich.
Der Fachhelfer W-RD BW wird nach erfolgreich absolvierter Theorie- und Praxisprüfung und absolviertem Praktikum in der EG laut Dienstbuch beurkundet.
Minderjährige melden sich im Beisein eines Erzeihungsberechtigten an und geben dies bei der Anmeldung entsprechend an.
Hierbei wird die Einverständniserklärung online erteilt (Markierung des Auswahlfelds!)Reisekosten werden nicht erstattet.
Essen und Trinken ist selbst mitzubringen.- Dokumente