Wasserrettungsdienst / KatS
Der Wasserrettungsdienst in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im Rettungsdienstgesetz, genauer im § 2 RDG. Um den Wasserrettungsdienst durchzuführen, bietet die DLRG in diesem Bereich viele verschiedene Ausbildungen an. Zum Teil werden diese Ausbildungen hier im Bezirk durchgeführt, in der Landesschule in Stuttgart oder an der Bundesschule in Bad Nenndorf.
Zu diesen Ausbildungen gehören beispielsweise:
- Fachausbildung Wasserrettungsdienst
- Basisausbildung Einsatzdienst (401)
- Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachen von Wasserflächen (402)
- Schwimmen in Fließendem Gewässer (403)
- Einsatz in Küstengewässern (404)
- Einsatz in Dunkelheit (405)
- DLRG Bootsführer A & B
- Sprechfunkausbildung (Betriebsfunk)
- Sprechfunkausbildung (BOS) (an der Landesschule)
- Signalmann
- Einsatztaucher I & II
- DLRG-Sanitäter A, B & C
- Gruppenführer
- Zugführer/Einsatzführer